07.10.2004
Zur Freiheit von Links II
Alvar Freude in erster Instanz verurteilt
Update zur Freiheit von Links: Wie soeben in Simons Blawg nachzulesen, schloss sich heute das Amtsgericht Stuttgart in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, dass Alvar Freude in volksverhetzender Weise rechtsradikale Propaganda verbreitete – indem er sie in einem satirischen Beitrag verlinkte (s.a. Links und Recht(s) – Behörden und Justiz verirren sich im Internet). »Hinreichende Rechtfertigung durch staatsbürgerliche Aufklärung, Kunst, oder auch Meinungs- und Informations(zugangs)freiheit sehe es nicht«, schreibt Blawger Walter Simon.
[ via Handakte WebLAWg ]
Noch ein Update: Auf heise online berichtet Mario Sixtus ausführlicher über den Fall und seine Hintergründe.
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