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Rechnungs-Spam

Abzocken mit Handelsregister-Eintragungen

Eine GmbH im Berliner Handelsregister eintragen zu lassen, dauert zumindest momentan nur wenige Tage. Die Rechnung über die Gerichtskosten lässt seltsamerweise länger auf sich warten.

Ganz im Gegensatz zu windigen und unseriösen Adressbuchverlagen und anderen sogenannten Unternehmen, die ein Geschäft mit Handelsregister-Eintragungen zu wittern scheinen. Seit der Veröffentlichung unserer GmbH im Bundesanzeiger häuft sich der Rechnungs-Spam in unserem Briefkasten. Letzte Woche schoss einer den Vogel ab, indem er der Rechnung eine IHK-Broschüre und die Kopie unseres HR-Eintragstextes beilegte. Ein anderer legte einen Überweisungsauftrag über 415 Euro bei und druckte ganz unten ganz klein: Nach Zahlung erhalte man eine Urkunde über den HR-Eintrag.

Layout, Ton und Stil ahmen eins zu eins eine behördliche Rechnung nach. Hier soll der Eindruck geweckt werden, dass eine Zahlungsverpflichtung aufgrund des HR-Eintrags oder eines bereits erteilten Auftrags bestünde. Im angehängten Zahlschein steht denn auch im Betreff »Handelsregistereintrag HRB Nr. xxx«. In der zu zahlenden Rechnungssumme werden immer zwischen 400 und 600 Euro eingefordert – genau die Summe, die man ja ohnehin noch als ausstehende Gerichtskosten-Rechnung erwartet. Gut zu wissen, dass Zahlungen jedoch nur und ausschließlich an die Justizkasse zu erfolgen haben.

Im Kleingedruckten liest der Empfänger schließlich, dass es gar keine Zahlungspflicht gebe, sondern es sich lediglich um ein Angebotsschreiben handelte. Mit der Zahlung der angegebenen Summe beauftrage man lediglich den Verlag, den ja schon lange veröffentlichten Handelsregister-Eintrag in seinem Katalog ein weiteres, völlig unnützes Mal zu publizieren.

Die IHK Frankfurt schreibt dazu: »Die Werbemethode nutzt gezielt Schwachstellen eines Betriebes. [...] Dabei rechnen die Versender damit, dass die Zahlungen ohne genauere Prüfung angewiesen werden, da sich die Kosten für eine Eintragung in die Verzeichnisse in der Regel auf weniger als 500 Euro belaufen und der Angebotscharakter nicht ohne weiteres erkennbar ist.«

Weitere rechtliche Informationen gibt es auch bei der IHK Hannover. Auf der Website von Dumrath & Fassnacht wird eine ständig aktualisierte Liste der Schwindelfirmen veröffentlicht.

Marcus Völkel | 14.03.04 | Internes 


 

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Kommentare

Das erinnert einen doch irgendwie an E-Mails mit dem Betreff "Letzte Mahnung" und dem Absender "Buchhaltung" - wenn man wie ich so nen dummen Webmailer oder noch schlimmer, M$ AusGuck benutzt, kann man da ganz schnell nen kleinen Herzinfarkt erleiden - selbiges gilt übrigens auch für die gut gemachten, sehr offiziell wirkenden 'Registration of America'-Rechnungen, welche selbst für den erfahrenen Computerfritzen (ich, z.B.) anfangs erstmal für echt gehalten werden...

... scheußlicher Werbemüll, das X-(

Aufgrund letzterem "Spaß" sind sicherlich einige Leute zu diesen Heinis gewechselt - das war glaub ich so Anfang letzten Jahres (03 - 04/2003), als die Dinger reinkamen. Ne Freundin von mir aus Spanien hätte da beinahe 'Ja' gesagt und ihre Domain dort 'neu registriert' - bis ihr mehrere Leute - darunter auch ich - versichern konnten, dass DAS ein 'Fake' sei.

cu, w0lf.

schrieb am 16.03.2004 | 16:46


Die Briefe der "Domain Registry of America" werde noch immer munter verschickt. Ich habe erst vor wenigen Tagen wieder einen bekommen. Paradoxerweise wrd der Müll zwar wirklich aus den USA verschickt, aber im Auftrag einer Firma aus London. Um das ganze ein wenig zu verschleiern, werden die total überhöhten Preise trotzdem nur in Dollar und Euro angegeben.

Die Welt ist schlecht.

schrieb am 31.03.2004 | 20:11


 

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